Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde am 14. Juli 2020 Klage gegen die geplante polizeiliche Videoüberwachung in der Münsterstraße in Dortmund eingereicht. Für den 16. Juli laden der Kläger und Unterstützer:innen der Initiative Sie ein, über die Einreichung der Klage gegen die geplante polizeiliche Videoüberwachung in der Münsterstraße Dortmund zu berichten. Verfasst wurde die Klage für den Kläger von Rechtsanwalt Jaspar Prigge.

Bereits im Frühjahr 2020 organisierte die Nachbarschaftsinitative gegen Videoüberwachung Flugblattverteilaktionen gegen die ausufernde Kameraüberwachung in Dortmund, einen Stadtteilspaziergang über die Münsterstraße sowie diverse Nachbarschaftsmeetings. Nun beschreitet die Initiative als einen ihrer nächsten Schritte auch den juristischen Weg, gegen die Überwachung ihrer zentralen Einkaufsstraße.

Ziel der Klage ist es, der Polizei Dortmund gerichtlich untersagen zu lassen, die Videobeobachtung, Aufzeichnung und Speicherung auf der Münsterstraße in Betrieb zu nehmen. In einem ersten Prozessschritt wurde dazu Akteneinsicht beantragt.
Hauptbeweggrund für Klage ist die Ansicht, dass die Videoüberwachung unverhältnismäßig in die Grundrechte aller, sich an diesen Orten bewegender und aufhaltender Menschen, eingreift. Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) und Versammlungsfreiheit (Art.8 GG) werden verletzt ohne, dass die erwarteten Vorteile erreichbar sind.

Schon länger macht die Initiative „Nachbar:innen gegen Videoüberwachung der Münsterstraße“ auf die vielen Probleme aufmerksam, die die unverhältnismäßige und wirkungslose polizeiliche Maßnahme mit sich bringen wird.

Zitat Kläger: „Ich befinde mich fast täglich berufsbedingt und privat zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf der Münsterstraße. Ich habe dort soziale Kontakte, kaufe ein, besuche Cafés, das Kino und Ärztinnen und Ärzte und besuche regelmäßig Veranstaltungen im ‚Nordpol‘. Durch den Einsatz festinstallierter optisch-technischer Überwachungsmittel wird für mich nicht mehr nachvollziehbar, wann und wo ich dabei beobachtet werde und wie lange die Bilder von mir bei der Polizei gespeichert werden. Ich befürchte das die Polizei, ohne Anlass Bewegungsprofile anlegt und kontrolliert wann, wer, welche Läden aufsucht. Ich befürchte auch, dass die Daten nicht ausreichend geschützt sind und die falschen Hände geraten oder Personen ohne gute Gründe unter Verdächtigung geraten. Gleichzeitig zeigen der Erfahrung aus der Brückstraße, dass die positiven Effekte nicht nachweisbar sind und die sinkende Kriminalität in der Nordstadt und Dortmund unterstreicht, dass die existierenden Maßnahmen vollkommen ausreichen.“

Arthur Winkelbach ergänzt die Ausführungen des Klägers aus der Sicht der Nachbarschaftinitative: „Die letzten Wochen haben nochmals ins Bewusstsein gebracht, das eine unkritische Haltung gegenüber polizeilichen Maßnahmen, Grundlage für rassistische Formen von Polizeihandel sein können. Mit der Kamera Überwachung drohen die schon vorhandenen Prozesse wie des ‚racial Profiling‘ und der Verdräng und und Vertreibung von sozialprekären Personen sich weiter zu verschärfen. Bis heute ist durch keine Studie bewiesen worden, dass eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur „Kriminalitätsreduzierung“ taugt oder die Sicherheit erhöht. Das gilt auch für das oft zitierte ‚Sicherheitsgefühl‘.“

Bei Fragen oder Anregungen ist die Nachbarschaftsinitiative gegen Videoüberwachung unter der folgenden E-MailE-Mail- Adresse zu erreichen: kameras-stoppen-dortmund ät riseup.net