Die Klage gegen die Kameraüberwachung ist Geschichte, die Kameraüberwachung aber noch nicht. Und das obwohl sie nicht wirksam ist, zur Verdrängung der Straßenkriminalität in die Nachbarstraßen führt und – wie wir aus der Pressemitteilung des Gerichts lernen – die Polizei es auch nicht schafft in angemessener Zeit von der Münsterstr. 17-19 die 300-500 Meter bis zum beobachteten Tatort zu überwinden.

Soweit die Polizei bisher im Schnitt etwas mehr als 15 Minuten von der per Video entdeckten Tat bis zum Ein­treffen benötigt hat, erweist sich dies vor dem gesetzlichen Erfordernis des unverzüg­lichen Eingreifens möglicherweise als zu lang.

aus der Pressemitteilung des OVG Münster

Wir wollten daher wissen, wie sich die Polizei die Bilanz der Überwachung so zurecht legt, dass sie einen Grund sieht sie aufrecht zu erhalten und haben deswegen über FragDenStaat.de eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestetllt. Die wurde nach knapp vier Wochen zwar beantwortet. Klüger wird man aus den Dokumenten allerdings nicht, da sie zum allergrößten Teil geschwärzt sind:

Weder sind die konkreten Statistiken lesbar noch erfährt man mehr als das faktische. Die Kameraüberwachung wird forgesetzt.

Tatsächlich enthält das Dokument sogar noch weniger Informationen als die bereits bekannten.

  • Laut Polizeipresse lag die Anzahl der Straftaten im Bereich Münsterstr. 2021 bei 330 (Tabelle Seite 3)
  • Die Zeit von der Beobachtung am Bildschirm bis zum Eintreffen der Beamten dauert 15 Minuten
  • Die Aufzeichnungszeiten wurden angepasst – es wird aber nicht veröffentlicht wie der neue Zeitraum ist. Dabei sollten die Kameras das doch selbst zeigen in dem die Shutter davor geschaltet sind, wenn nicht aufgezeichnet wird.

Besonders willkürlich wirkt die Entscheidung zum Weiterbetrieb, wenn man die Bilanz der Münsterstraße mit der Bilanz der dreimonatigen Überwachung der Mehmet-Kubaşık-Platzes vergleicht. Auch hier liegt natürlich „ein direkter Zusammenhang zwischen dem Aufstellen des Videocontainers und der Reduktion der Fallzahlen auf der Hand.“ Verdrängungseffekte gibt es nicht, weil man nicht danach geschaut hat. Trotzdem ist auf Seite 1 handschriftlich vermerkt „Die Maßnahme ist zu beenden“.